Um in die UNESCO Welterbeliste aufgenommen zu werden, müssen UNESCO-Welterbestätten von aussergewöhnlichem universellem Wert sein und mindestens eines von zehn Auswahlkriterien erfüllen. Das Benediktinerinnen-Kloster St. Johann in Müstair erfüllt das Kriterium III für die Aufnahme.
Kriterium (iii): Das Benediktinerinnen-Kloster St. Johann in Müstair ist eines der kohärentesten architektonischen Werke der Karolingerzeit und Hochmittelalter, mit dem umfangreichsten Zyklus von bekannten Gemälden für die erste Hälfte des 9.Jahrhunderts. Die figürlichen Malereien der römischen Epoche, insbesondere der Karolingerzeit, sind besonders wichtig für das Verständnis der Entwicklung bestimmter ikonografischer christlicher Themen, wie z. B. des Jüngsten Gerichts.
Integrität: Die Welterbestätte besteht aus dem gesamten Klosterensemble und den landwirtschaftlichen Nebengebäuden, die sich innerhalb der Klostermauern befinden. Die Welterbestätte verfügt über alle erforderlichen Elemente, um seinen aussergewöhnlichen universellen Wert zum Ausdruck zu bringen.
Authentizität: Historische und archäologische Untersuchungen haben ergeben, dass alle Restaurierungsarbeiten unter strikter Einhaltung der ursprünglichen Substanz seit der Kampagne 1947-1951 durchgeführt wurden. Das Anwesen erfüllt die Bedingungen der Authentizität nicht nur in Bezug auf die materielle Substanz, sondern auch in funktioneller Hinsicht: Das Kloster ist immer noch ein religiöses Zentrum für Benediktinerinnen.
Weitere Informationen findest du unter whc.unseco.org