Um in die UNESCO Welterbeliste aufgenommen zu werden, müssen UNESCO-Welterbestätten von aussergewöhnlichem universellem Wert sein und mindestens eines von zehn Auswahlkriterien erfüllen. Die drei Burgen sowie Festungs- und Stadtmauern von Bellinzona erfüllen das Kriterium IV für die Aufnahme.
Kriterium (iv): Die Festungsanlage von Bellinzona ist ein herausragendes Beispiel für eine spätmittelalterliche Verteidigungsanlage, die einen strategisch wichtigen Alpenpass bewachte.
Integrität: Die Befestigungsanlagen von Bellinzona haben ihr typisches Aussehen des späten Mittelalters intakt bewahrt. Abgesehen von den beträchtlichen Verlusten an der Stadtmauer und den Befestigungsanlagen der Stadt umfasst das Gut die Gesamtheit der erhaltenen Verteidigungsanlagen (Burgen, Mauer und Wälle) und bewahrt somit alle erforderlichen Elemente, um seinen aussergewöhnlichen universellen Wert auszudrücken.
Authentizität: Die Authentizität des Welterbes wird durch die zahlreichen Dokumente über seine Entwicklung eindeutig bezeugt. Sie wurde jedoch bis zu einem gewissen Grad durch Rekonstruktionen beeinträchtigt, insbesondere durch die Bekrönung der Mauern, während der grösste Teil der Bausubstanz original ist und von den Entwicklungen der Zeit zeugt. Die Nutzung des Geländes ist heute kulturell (Museum, Besichtigung der Burgen); die Festungsanlagen sind jedoch von grosser Bedeutung für die Stadtlandschaft und das kulturelle Umfeld.
Weitere Informationen, findest du unter whc.unesco.org.