Bildung

Welterbe

Die Unterschiede zwischen Kultur- und Naturerbe

Die UNESCO hat sich zur Aufgabe gemacht, die Kultur- und Naturstätten der Welt, die einen aussergewöhnlichen universellen Wert besitzen, zu erhalten. Die internationale Konvention vom 16. November 1972 zum Schutz der Kultur- und Naturstätten der Welt, kurz Welterbekonvention, ist das international bedeutendste Instrument, das von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurden.

Die von der UNESCO geführte Liste des Welterbes umfasst insgesamt 1154 Stätten in 167 Ländern: Davon sind 897 Kulturerbestätten und 218 Naturerbestätten (November 2022). Weitere 39 Stätten auf der UNESCO-Welterbeliste zählen sowohl zum Kultur- als auch zum Naturerbe. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von grenzüberschreitenden Welterbestätten, etwa der Monte San Giorgio als gemeinsames Erbe zwischen Schweiz und Italien.

Kulturerbe

Zu den Kulturerbestätten, die derzeit auf der Welterbeliste verzeichnet sind, gehören Baudenkmäler, Städteensembles, archäologische Stätten, Monumente der Technikgeschichte, Industriedenkmäler und wichtige Gedenkstätten der Menschheitshistorie.

Naturerbe

Das Naturerbe umfasst bedeutende Ökosysteme, Zeugnisse der Evolutionsgeschichte, Naturparadiese und Schutzreservate von Tieren und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind. 

Serielle Kandidatur

Eine Serielle Kandidatur ist eine Nominierung, die zwei oder mehr nicht zusammenhängende Areale umfasst. Eine einzige Welterbekandidatur kann eine Serie von Kultur- und/oder Naturobjekten in verschiedenen geographischen Regionen beinhalten, die (i) zur selben historisch-kulturellen Gruppe, (ii) demselben Objekttyp, der für eine geographische Zone typisch ist; oder (iii) derselben geologischen oder geomorphologischen Formation, derselben biogeographischen Region oder demselben Ökosystem angehören. Zu dieser Kategorie gehören unter anderem die «Prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen».